Warner Bros. und 5th Cell aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gegen Internet Memes angeklagt

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Das Internet wie wir es heute kennen, ist voll mit lustigen Bildern sowie Videos die sich des Öfteren einer viralen Verbreitung erfreuen. Im Kontrast zu den sogenannten MEMEs stehen oft die Ersteller dieser viralen Hits, die die eigenen Rechte gerne in Form von Abmahnungen und Klagen durchsetzen. In Deutschland gibt es z.B. gewisse Bildagenturen die sich die Rechte an viralen Bildern kaufen um anschließend Blogger oder Facebook-User abzumahnen, die diese Bilder verwenden. Der Streitwert wird hierbei bei mehreren tausend Euro angesetzt und hat auch schon den ein oder anderen vor einen finanziellen Abgrund getrieben. Um die fragwürdigen Machenschaften dieser Anwaltskanzleien und Bildagenturen geht es in diesem Beitrag aber nicht direkt. Diesmal klagen die Ersteller von Nyan-Cat sowie Keyboard-hat gegen Warner Bros. die diese zwei viralen Hits als Easter Eggs in die Scribblenauts-Reihe eingebaut haben.

Charles Schmidt (Keyboard-Cat) sowie Christopher Orlando Torres (Nyan Cat) klagen Warner Bros. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Nachfolgend ein kurzer Auszug aus der Klageschrift.

„In den letzten drei Jahren hat Warner Bros. und das Entwicklerstudio 5th Cell wissentlich und absichtlich Urherberrechtsverletzungen begangen indem Sie „Nyan Cat“ in Scribblenauts Spielen eingebaut haben. Die letzte Urheberrechtsverletzung wurde in Scribblenauts Unlimited begangen, welches im Jahr 2011 erschienen ist.“

Hierzulande ist Scribblenauts Unlimited bekanntlich noch nicht erhältlich. Ob die Verschiebung des Spiels mit der eingereichten Klage zu tun hat, scheint derzeit eher unwahrscheinlich. Laut Orlando Torres habe man bereits versucht mit Warner Bros. ins Gespräch zu kommen. Torres gab an, dass Warner Bros. die Forderungen der Schöpfer aber nicht Ernst genommen hat und abweisend auf Anfragen reagiert habe. Wie die Chancen für Schmidt und Torres vor Gericht stehen, können wir natürlich nicht genau sagen, heutzutage ist aber leider mehr möglich, als es der gesunde Menschenverstand erahnen lassen würde.

Auch Nintendo muss sich derzeit aufgrund einer Markenrechtsklage gegen den Namen WaraWara-Plaza vor Gericht behaupten. Eine japanische Pub-Kette deren lokale den Namen „WARAWARA“ tragen, klagt den japanischen Spielgiganten derzeit nämlich aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Nintendo selbst hat sich die Rechte an dem Namen bereits vor einiger Zeit gesichert, ob die Kläger hier Erfolg haben werden, scheint also eher unwahrscheinlich.

Quelle

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