Energiegemeinschaften – In der Gemeinschaft Energie erzeugen und teilen

Die steigenden Energiepreise machen uns allen zu schaffen und auch der kommende Winter stellt für viele Haushalte eine Herausforderung dar. Ausschließlich schlecht sind die hohen Energiepreise aber nicht, sie sind nämlich derzeit auch die treibende Kraft die viele zum Umdenken bringt. Vorbei ist die Zeit in der Strom aus der Steckdose kommt und Gas und Öl eher schmerzlos konsumiert wurden. Alles wird teurer, was die Alternativen Energieerzeug immer interessanter macht. Den eigenen Strom erzeugt man heute auf dem eigenen Dach oder auf Balkonkraftwerken, für die Zukunft werden aber bereits die Weichen in Richtung sogenannter Energiegemeinschaften gestellt.

Unter Energiegemeinschaften versteht man den Zusammenschluss mehrere Parteien mit dem Ziel zusammen Energie zu erzeugen und diese Energie auch selbst zu verbrauchen. Neueste Gesetze ermöglichen es Energiegemeinschaften mittlerweile auch, die erzeugte Energie auch über Grundstücksgrenzen hinweg zu teilen. Waren Energiegemeinschaften zuvor z.B. nur bei Reihenhausprojekten interessant, können nun auch Nachbarschaften einen Zusammenschluss eingehen.

Die Idee hinter den Energiegemeinschaften ist ganz einfach. Nicht jeder Haushalt der Energie erzeugt verbraucht diese Energie auch komplett. Ein Großteil der erzeugten Energie wird im Fall von Solar untertags in das Netz eingespeist. Als Besitzer einer Solaranlage verbraucht man in dieser Zeit zwar keinen Strom, der erzeugte Strom geht für einen selbst aber verloren. Einen weiteren Nachteil hat man, wenn man weniger Strom als benötigt erzeugt und dadurch erst wieder Strom aus dem Netz beziehen muss. Genau hier kommt die Energiegemeinschaft zum Einsatz. Hat man überschüssige Energie kann diese von anderen Teilnehmern der Energiegemeinschaft genutzt werden, benötigt man selbst mehr Energie kann man sich im Gegenzug bei der Gemeinschaft bedienen. Ziel der Gemeinschaft ist es für alle Teilnehmer einen Vorteil zu erzielen. Auf dem Papier klingt die Idee der Energiegemeinschaft gut, wäre da nicht der rechtliche Teil. Alle Parteien müssen unter einen Hut gebracht werden, es müssen in der Gemeinschaft klare Regeln und Rechte gelten und auch der Netzbetreiber darf nicht vergessen werden. Hilfe erhält man mittlerweile von spezialisierten Rechtsanwälten und Kanzleien wie z.B. PHH die Ihre Leistungen als One Stop Shop, also eine allumfassende Beratung und Unterstützung anbietet (mehr zum Angebot rund um das Energierecht von PHH) . Neben der Projektierung unterstützt die Kanzlei auch bei der Finanzierung, der Kommunikation oder dem Energievertragsrecht